ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

des Auftragnehmers BITAMIGOS GmbH, im Folgenden kurz BITAMIGOS genannt.

 

GELTUNG

 

VERTRAGSGRUNDLAGEN

BITAMIGOS schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von BITAMIGOS erstellten schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelle Unterlagen) für alle Rechtsbeziehungen zwischen BITAMIGOS und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen BITAMIGOS und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.

ZUKÜNFTIGE ÄNDERUNGEN

Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BITAMIGOS werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Konsumenten nicht binnen vier Wochen bzw. Unternehmer nicht binnen zwei Wochen widersprechen.

Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle anderen noch laufenden Verträge.

ZUSATZVEREINBARUNGEN

Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt für Unternehmer auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

VERTRAGSBESTANDTEILE VON SEITEN DES AUFTRAGGEBERS

Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von BITAMIGOS nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von BITAMIGOS in das Angebot integriert oder von BITAMIGOS zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden.

Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von BITAMIGOS nur dann wirksam, wenn diese von BITAMIGOS mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht BITAMIGOS der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, des Auftraggebers ausdrücklich.

Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch BITAMIGOS bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).

VORGEHEN BEI WIDERSPRÜCHEN

Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BITAMIGOS gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.

Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von BITAMIGOS und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von BITAMIGOS vor.

VORGEHEN BEI UNWIRKSAMKEIT

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung bei Verträgen mit Unternehmern durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

VERTRAGSABSCHLUSS

 

ANGEBOT DURCH BITAMIGOS

Angebote von BITAMIGOS an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.

ANGEBOT DURCH DEN AUFTRAGGEBER

Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von BITAMIGOS, also z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber als Unternehmer an diesen zwei Wochen bzw. als Konsument an diesen eine Woche ab dessen Zugang bei BITAMIGOS gebunden.

ANNAHME DURCH BITAMIGOS

Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch BITAMIGOS zustande. Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass BITAMIGOS z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass BITAMIGOS den Auftrag annimmt. Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.

FORM

Angebot und Annahme sowie alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

ZUGANG

Wenn zur Angebotslegung und zur Annahme elektronische Kommunikationsmittel oder ein elektronisches Auftragsverwaltungssystem verwendet wird, zu welchem beide Parteien Zugang haben, gelten Erklärungen, welche an Werktagen, d. h. Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage, zwischen 8:00 bis 16:00 Uhr abgegeben werden, als am selben Tag, Erklärungen, welche außerhalb dieser Zeiten abgegeben werden, als am nächsten Werktag um 8:00 Uhr zugegangen.

 

LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

 

ERFÜLLUNGSORT BEI UNTERNEHMERN

Erfüllungsort ist der Sitz von BITAMIGOS.

LEISTUNGSUMFANG

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von BITAMIGOS. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.

AGILES PROJEKTMANAGEMENT

Im Fall der Auftragsausführung in agiler Form werden, sofern nicht bereits im Angebot enthalten, die Methode der agilen Zusammenarbeit sowie jedenfalls die zu erbringenden Detailleistungen im Rahmen der Projektdurchführung einvernehmlich festgelegt.

FACHGERECHTE LEISTUNG

Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet BITAMIGOS eine fachgerechte Ausführung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat BITAMIGOS bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.

AUSTAUSCHBARE LEISTUNGEN

Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist BITAMIGOS berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.

FREMDLEISTUNGEN

BITAMIGOS ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).

VEREINBARTE FREMDLEISTUNGEN

Wenn die Leistungen von BITAMIGOS vereinbarungsgemäß auf konkret festgelegten Leistungen, Komponenten oder Rechten Dritter aufbauen, dann stellen diese Leistungen, Komponenten oder Rechte bei Verträgen mit Unternehmern eine vereinbarte Fremdleistung dar.

In diesem Fall besteht die vertragliche Verpflichtung von BITAMIGOS ausschließlich in der fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung, nicht jedoch in der fachgerechten Ausführung der vereinbarten Fremdleistungen.

TEILBARE LEISTUNGEN

Bei teilbaren Leistungen ist BITAMIGOS berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

VERFALL

Der Auftraggeber hat alle bei BITAMIGOS beauftragten oder BITAMIGOS zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist BITAMIGOS berechtigt, die Leistungen nach drei Monaten bei Unternehmern bzw. sechs Monaten bei Konsumenten, auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.

TERMINE UND FRISTEN

Von BITAMIGOS angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

VERTRAGSLAUFZEIT

Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten und unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende kündbar. Im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber verlängert sich die Vertragsdauer bei Verträgen mit Unternehmern automatisch um die Mindestvertragslaufzeit und kann wiederum nur unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist zum Vertragsende gekündigt werden.

UNVORHERSEHBARE ODER UNABWENDBARE EREIGNISSE

Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für BITAMIGOS unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei BITAMIGOS oder den Auftragnehmern von BITAMIGOS – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat BITAMIGOS den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.

MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Der Auftraggeber hat BITAMIGOS unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiter verarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch BITAMIGOS erforderlich sind.

Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Vertragsabwicklung, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen.

Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch BITAMIGOS bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen.

Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den BITAMIGOS dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern BITAMIGOS aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist BITAMIGOS unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben.

Wird BITAMIGOS von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber BITAMIGOS zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.

PRÜFPFLICHTEN VON BITAMIGOS

BITAMIGOS hat die Leistungen so auszuführen, dass die von BITAMIGOS erbrachten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers).

BITAMIGOS hat jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch BITAMIGOS erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung (z.B. der Verwendung einer Grafik als Logo) entstehen.

UMFANG DER PRÜFPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Der Auftraggeber hat diese rechtlichen Prüfungen, insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, musterschutz-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.

RECHTE AN DEN LEISTUNGEN

Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen BITAMIGOS bzw. den Lizenzgebern von BITAMIGOS zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit BITAMIGOS vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen.

Für den Fall, dass der Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte (bzw. verbundene Unternehmen) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt ist.

Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass die Leistungen von BITAMIGOS oft auf Werken oder Leistungen Dritter mit unterschiedlichsten Lizenzbedingungen aufbauen. Der Auftraggeber hat diese Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen oder Werke von BITAMIGOS sind, einzuhalten.

RECHT AUF DAS ENDPRODUKT

Der Auftraggeber hat nur ein Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, nicht jedoch auf den Erhalt der zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse etc. Soweit dies nicht vereinbart wurde, hat BITAMIGOS auch keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse usw. nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.

REFERENZ

BITAMIGOS ist berechtigt, bei Verträgen mit Unternehmern auf allen von BITAMIGOS für den Auftraggeber erstellten
Leistungen auf BITAMIGOS und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit

möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von BITAMIGOS Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.

 

SPEZIELLE LEISTUNGSARTEN

 

INHALTE WIE Z.B. TEXTE, FOTOS & GRAFIKEN

Soweit die Leistungen von BITAMIGOS die Anfertigung von Inhalten wie z.B. Texten, Fotos und Grafiken beinhaltet, gilt das Angebot jeweils nur für einen Entwurf sowie für geringfügige Abänderungen. Sollte der Entwurf trotz fachgerechter und auftragsgemäßer Ausführung den Geschmack des Auftraggebers nicht treffen, ist die Erstellung weiterer Entwürfe kostenpflichtig.

BEISTELLUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER

Soweit der Auftraggeber Inhalte beistellt, hat dies in digitaler, weiter verarbeitbarer Qualität zu erfolgen.

DOMAINREGISTRIERUNG

Soweit die Leistungen von BITAMIGOS die Registrierung von Domains im Namen des Auftraggebers beinhalten, erfolgt diese jeweils unter den Bedingungen des jeweiligen Providers / Registrars. BITAMIGOS schuldet bei der Registrierung von Domains für den Auftraggeber lediglich ein entsprechendes Bemühen um die Registrierung, aber keinen Erfolg, da dieser von zahlreichen, durch BITAMIGOS nicht beeinflussbaren, Faktoren abhängt.

SERVICE- UND WARTUNG

Soweit keine Service- und Wartungsleistungen oder ähnliches vereinbart wurden, werden diese auch nicht geschuldet. Soweit die Leistungen von BITAMIGOS Service- und Wartungsleistungen beinhalten, schuldet BITAMIGOS keine bestimmte Reaktionszeit, sofern nicht im Einzelnen bestimmte Reaktionszeiten vereinbart sind.

DATENSICHERUNG

Der Auftraggeber ist für die Sicherung und Sicherheit seiner Daten, insbesondere auch vor Installationsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Arbeiten durch BITAMIGOS, verantwortlich.

REMOTE-MONITORING

Soweit BITAMIGOS Systeme zum Remote-Monitoring der Funktionsfähigkeit der Systeme des Auftraggebers einsetzt, ohne diese Leistung in Rechnung zu stellen, haftet BITAMIGOS für die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Systeme nicht.

EINBINDUNG BZW. NUTZUNG FREMDER KOMPONENTEN UND SERVICES

Soweit die Leistungen von BITAMIGOS die Einbindung bzw. Nutzung von Komponenten, Services, Plattformen oder ähnlichen Angeboten Dritter beinhaltet, schuldet BITAMIGOS nur die Ausführung im Umfang zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.

Zudem schuldet BITAMIGOS lediglich eine fachgerechte, zum Erreichen der vereinbarten Ziele geeignete Ausführung, haftet jedoch nicht für das Erreichen bestimmter Ziele, da zahlreiche Plattformen oft willkürliche Änderungen bzw. Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten vornehmen.

CROSS-BROWSER-KOMPATIBILITÄT

Soweit die Leistungen von BITAMIGOS die Erstellung von Webanwendungen beinhaltet, wird, soweit dies aufgrund der verwendeten Technik möglich ist, eine Kompatibilität mit jenen Webbrowserversionen angestrebt, welche zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung einen Marktanteil von mindestens 5% aufweisen.

 

HOSTING

 

GARANTIERTE UPTIME

Soweit die Leistungen von BITAMIGOS das Hosting von Web-Anwendungen beinhalten, schuldet BITAMIGOS eine Verfügbarkeit von 99%, bezogen auf das Kalenderjahr. Sollte der Vertragspartner einen nicht von BITAMIGOS vorgeschlagenen Hoster wünschen, schuldet BITAMIGOS keine bestimmte Verfügbarkeit.

ZULÄSSIGE NICHTVERFÜGBARKEIT

Zeiten, in denen die Services in einem Monat wegen geplanter Wartungsarbeiten nicht verfügbar sind, und Zeiten, in denen die Services aufgrund von Umständen nicht verfügbar sind, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von BITAMIGOS liegen, gelten als zulässige Nichtverfügbarkeit.

Als geplante Wartungsarbeit zählt die am längsten andauernde Wartungsarbeit eines Monats, über welche der Vertragspartner zumindest fünf Tage im Voraus informiert wurde. Alle anderen Wartungsarbeiten zählen als Nichtverfügbarkeit.

Außerhalb der zumutbaren Kontrolle von BITAMIGOS liegen insbesondere: höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, zivile Unruhen, Terrorakte, Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, Angriffe, Ausfälle oder Verzögerungen bei der Telekommunikation, beim Internet-Service-Provider oder bei den Hosting-Einrichtungen, die mit Hardware-, Software- oder Stromversorgungssystemen zusammenhängen, die sich nicht im Besitz von BITAMIGOS befinden.

TATSÄCHLICHE UPTIME

Die Basis für die Berechnung der tatsächlichen Uptime ist daher die Gesamtzeit minus der zulässigen Nichtverfügbarkeit.

UNTERSCHREITUNGEN

Im Fall der Unterschreitung der garantierten Uptime erstellt BITAMIGOS dem Vertragspartner eine einmalige Gutschrift in der Höhe von 10% des Monatsentgelts pro unterschrittenem Prozent der Verfügbarkeit. Die Höhe der Gutschrift ist mit der Höhe des Monatsentgelts gedeckelt. Eine Barablöse ist nur im Fall der Vertragsauflösung möglich.

 

GEHEIMHALTUNG & ABWERBEVERBOT

 

TREUEPFLICHTEN

Die Vertragspartner sind verpflichtet, das Ansehen des jeweils anderen Vertragspartners zu fördern und insbesondere gegenüber Dritten keine Kritik an dem jeweils anderen Vertragspartner zu üben. Diese Verpflichtung gilt immerwährend über ein etwaiges Vertragsende hinaus.

ABWERBEVERBOT

Bei Verträgen mit Unternehmern verpflichtet sich der Auftraggeber, keine Mitarbeiter oder Lieferanten von BITAMIGOS abzuwerben. Diese Verpflichtung gilt drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen hat der Auftraggeber eine Konventionalstrafe in der Höhe des Bruttojahresgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters bzw. des Bruttojahresumsatzes des abgeworbenen Lieferanten zu bezahlen.

 

ENTGELT

 

PREISE

Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von BITAMIGOS bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer, bei Verträgen mit Konsumenten inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

KOSTENVORANSCHLÄGE

Im Fall der Erteilung eines Kostenvoranschlages ist dieser unverbindlich. Ein Kostenvoranschlag liegt vor, wenn die Einschätzung des voraussichtlichen Aufwandes als Kostenvoranschlag bezeichnet wird.

Wenn nach der Erteilung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, hat BITAMIGOS den Auftraggeber auf die höheren Kosten schriftlich hinzuweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer Woche nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig mit dem Widerspruch schriftlich eine kostengünstigere Alternative bekannt gibt. Im Fall einer Kostenüberschreitung bis 15 % ist kein gesonderter Hinweis erforderlich. Diese Kostenüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

ABRECHNUNG NACH PAUSCHALE

Im Fall der Abrechnung in Form einer Pauschale deckt diese alle Leistungen ab, die zur Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendig sind. Ausgenommen sind die Kosten unvorhersehbarer Ereignisse, Mehrkosten durch nicht vertragsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers sowie Mehrkosten aufgrund von versteckten Mängeln in beigestellten Leistungen.

ABRECHNUNG NACH AUFWAND

Im Fall der Abrechnung nach Aufwand erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Eine Abrechnung nach Aufwand liegt vor, wenn der voraussichtliche Aufwand als circa, voraussichtlich oder geschätzt angegeben wird.

ZUSATZLEISTUNGEN

Alle Leistungen von BITAMIGOS, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.

ABRECHNUNGSMODUS

Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung eine Teilzahlung in der Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts zu leisten sowie bei Fertigstellung des Gesamtprojektes die restlichen 50 % des vereinbarten Entgelts zu bezahlen.

TEILLEISTUNGEN

Darüber hinaus ist BITAMIGOS berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen. Als Teilleistungen gelten jedenfalls die einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung sowie bei agilem Projektmanagement die im Rahmen der einzelnen Sprints erbrachten Leistungen.

KOSTENVORSCHUSS

Zudem ist BITAMIGOS berechtigt, bei Neukunden, im Fall der Durchrechnung vereinbarter Fremdleistungen und im Fall des Anscheins wirtschaftlicher Probleme, im Fall eines Zahlungsverzuges in der Vergangenheit und im Fall des Anscheins der Zahlungsunwilligkeit des Auftraggebers, vorab Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes in der vollen Höhe der als nächstes zu erbringenden Teilleistungen zu verlangen.

PREISANPASSUNG

Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist BITAMIGOS berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindexes vorzunehmen.

Auch sonst ist BITAMIGOS berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich die Kosten der Leistungen um mehr als 3 % erhöhen, ohne dass dies von BITAMIGOS beeinflussbar ist. Die Kostenerhöhung ist von BITAMIGOS nachzuweisen, die fehlende Möglichkeit der Beeinflussung glaubhaft zu machen. Konsumenten haben bei Vorliegen der umgekehrten Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Senkung des Entgelts.

UNGERECHTFERTIGTER RÜCKTRITT BEI UNTERNEHMERN

Für den Fall, dass der Auftraggeber bei Verträgen mit Unternehmern von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von BITAMIGOS ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt BITAMIGOS trotzdem das vereinbarte Honorar. BITAMIGOS muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn BITAMIGOS aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.

 

ZAHLUNG

 

FÄLLIGKEIT

Die Rechnungen von BITAMIGOS sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.

ZAHLBARKEIT

Die Rechnungen von BITAMIGOS sind binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

ÜBERWEISUNG

Grundsätzlich hat die Zahlung durch Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.

LASTSCHRIFT

Zusätzlich ist bei Verträgen mit Unternehmern eine Bezahlung im SEPA-Firmenlastschriftverfahren möglich. Im Fall der Unterfertigung eines SEPA-Lastschriftmandats ist BITAMIGOS berechtigt, den Rechnungsbetrag 7 Tage nach Versand der Rechnung vom Konto des Auftraggebers einzuziehen.

SONSTIGE ZAHLUNGSARTEN

Der Auftraggeber ist weiters berechtigt, alle anderen von BITAMIGOS angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Die Belastung erfolgt dabei im Augenblick der Bezahlung durch den Auftraggeber.

VEREINBARTE FREMDLEISTUNGEN

BITAMIGOS ist bei Verträgen mit Unternehmern berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.

Sofern BITAMIGOS den Vertrag im eigenen Namen und bzw. oder auf eigene Rechnung schließt, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zwecks vereinfachter Vertrags- und Zahlungsabwicklung.

EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von BITAMIGOS an den von BITAMIGOS gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart. Im Falle des Verzuges ist BITAMIGOS berechtigt, Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber stimmt für diesen Fall der Abholung der Waren durch BITAMIGOS zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch BITAMIGOS bewirkt keinen Rücktritt vom Vertrag, außer BITAMIGOS erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

Im Fall der Weiterveräußerung der Waren durch den Auftraggeber tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen den Käufer zum Zwecke der Sicherstellung an BITAMIGOS ab. BITAMIGOS ist berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.

VERBOT DER AUFRECHNUNG UND DER ZURÜCKBEHALTUNG

Auftraggeber, welche Unternehmer sind, sind selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von BITAMIGOS aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von BITAMIGOS schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten von Auftraggebern, welche Unternehmer sind, ist ausgeschlossen.

ZAHLUNGSVERZUG

Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.

FORTGESETZTER ZAHLUNGSVERZUG

Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist ist BITAMIGOS berechtigt, sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einzustellen.

Nach einer weiteren erfolglosen Mahnung direkt an die Geschäftsführung des Auftraggebers und unter Setzung einer wiederum zumindest 7-tägigen Nachfrist ist BITAMIGOS berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist BITAMIGOS auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen bzw. einzustellen.

Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann BITAMIGOS selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.

RATENZAHLUNG

Soweit BITAMIGOS und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.

 

HAFTUNG

 

KLASSISCHER WERKVERTRAG

Im Fall des klassischen Werkvertrages haftet BITAMIGOS für die Zielerreichung.

AGILES PROJEKTMANAGEMENT

Im Fall von agilem Projektmanagement haftet BITAMIGOS nur dann für die Zielerreichung, wenn das Ziel vor Vertragsabschluss entsprechend klar definiert wurde. Ansonsten haftet BITAMIGOS nur für die auftragsgemäße Ausführung der in den jeweiligen Projektabschnitten gemeinsam mit dem Auftraggeber ausdefinierten Detailleistungen.

ZUKAUF VON RESSOURCEN

Im Fall des bloßen Zukaufs von Ressourcen wie Arbeitszeit ist der Auftraggeber für die Zielerreichung selbst verantwortlich. BITAMIGOS haftet nur für die auftragsgemäße Ausführung der konkret beauftragten Detailleistungen.

EINGRIFFE DES AUFTRAGGEBERS

Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von BITAMIGOS eingreift oder undokumentierte oder für BITAMIGOS nicht mehr leicht nachverfolgbare Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von BITAMIGOS, z.B. zur Fertigstellung, Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.

GEFAHRENÜBERGANG BEI UNTERNEHMERN

Beim Versand von Waren geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber über, sobald BITAMIGOS die Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat. Der Versand von Waren erfolgt grundsätzlich nicht versichert, sofern der Auftraggeber nicht auf seine Kosten BITAMIGOS mit der Versicherung der Waren beauftragt hat.

RÜGEVERPFLICHTUNG BEI UNTERNEHMERN

Der Auftraggeber hat nach Anforderung einer Zwischenabnahme durch BITAMIGOS, nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens binnen 8 Tagen jedenfalls schriftlich abzunehmen („freizugeben“) oder allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich zu rügen.

Im Fall einer Zwischenabnahme kann die Weiterarbeit durch BITAMIGOS erst nach erfolgter Zwischenabnahme / „Freigabe“ erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge gelten die Leistungen automatisch als vom Auftraggeber abgenommen.

Verdeckte Mängel bzw. Schäden, die erst nach Ablauf von 8 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Auftraggeber ebenfalls binnen 8 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.

Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden, welche der Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste. Die Kontrolle hat bei Zwischenabnahmen aufgrund der besonderen Bedeutung von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von Mängeln, welche sich dann durch alle weiteren Leistungsschritte ziehen, einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Übergabe hat die Kontrolle, einer ersten, aber dennoch genauen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Aufnahme des Echtbetriebes hat die Kontrolle aufgrund der besonderen Bedeutung der Aufnahme des Echtbetriebes zur Vermeidung von Schäden während des Betriebes wiederum einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen.

Die Rüge des Auftraggebers hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln bzw. Schäden, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel oder Schäden anzuführen. Der Auftraggeber hat BITAMIGOS alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressansprüchen, des Auftraggebers ausgeschlossen.

GARANTIE

Soweit Leistungsteile des Auftragnehmers über eine von einem Dritten gewährte Garantie verfügen, ist diese Garantie direkt beim Dritten geltend zu machen (z.B. Herstellergarantie). Im Fall einer Garantiezusage durch BITAMIGOS beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit Übergabe zu laufen. Der Garantieanspruch verjährt sechs Monate ab Kenntnis des Auftraggebers vom Eintritt des Garantiefalls, spätestens aber mit Ablauf der Garantiefrist. Geht aus der Garantiezusage der Inhalt der Garantie nicht hervor, dann haftet BITAMIGOS für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften.

GEWÄHRLEISTUNG

Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts. Darüber hinaus gelten bei Konsumenten eventuell zusätzlich im Rahmen der Produktbeschreibung gewährte Garantien oder Kundendienstleistungen.

Das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress sind bei Unternehmern auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt. Bei gebrauchten Waren ist das Recht auf Gewährleistung bei Unternehmern vollständig ausgeschlossen.

Abweichungen von technischen ÖNORMEN oder dem Stand der Technik berechtigen den Auftraggeber keinesfalls zu einem Anspruch, wenn eine ausreichende Funktionalität des Werkes gegeben ist.

Dem Auftraggeber als Unternehmer steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von BITAMIGOS zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist bei Unternehmen weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.

AKTUALISIERUNGSPFLICHT

Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird ausgeschlossen.

IRRTUM, VERKÜRZUNG ÜBER DIE HÄLFTE BEI UNTERNEHMERN

Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.

SCHADENERSATZ UND SONSTIGE ANSPRÜCHE

BITAMIGOS verfügt über eine spezielle IT-Haftpflichtversicherung. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind bei Verträgen mit Unternehmern ausgeschlossen, soweit diese nicht entweder auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen und von der IT-Haftpflichtversicherung von BITAMIGOS gedeckt sind oder ansonsten nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von BITAMIGOS beruhen.

Derartige Ansprüche verfallen bei Verträgen mit Unternehmern in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.

Bei Verträgen mit Konsumenten sind Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers ausgeschlossen, soweit diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von BITAMIGOS beruhen.

Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.

SCHUTZWIRKUNG ZUGUNSTEN DRITTER

Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.

HAFTUNG BEI VEREINBARTEN FREMDLEISTUNGEN

Jene Dritten, welche die vereinbarten Fremdleistungen erbringen, sind bei Verträgen mit Unternehmern keine Erfüllungsgehilfen von BITAMIGOS, nicht bei der Verfolgung der Interessen von BITAMIGOS tätig und damit auch nicht in den Risikobereich von BITAMIGOS einbezogen.

Für die vereinbarten Fremdleistungen selbst, nicht jedoch für die fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung derselben, ist somit bei Verträgen mit Unternehmern jegliche verschuldensabhängige Haftung von BITAMIGOS zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert und jegliche verschuldensunabhängige Haftung von BITAMIGOS ausgeschlossen.

Werden bei Verträgen mit Unternehmern die Fremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, also durch diesen ausgewählt, dann ist jegliche Haftung von BITAMIGOS ausgeschlossen.

HAFTUNG BEI DER VERWENDUNG VON SERVICES UND KOMPONENTEN DRITTER

Soweit BITAMIGOS bei Verträgen mit Unternehmern vereinbarungsgemäß auf Services und Komponenten Dritter aufbaut, ist jegliche verschuldensunabhängige Haftung von BITAMIGOS für die Services und Komponenten dieser Dritten ausgeschlossen und jegliche verschuldensabhängige Haftung zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert.

HAFTUNG BEI KOSTENLOSEN LEISTUNGEN

Soweit BITAMIGOS Leistungen oder Leistungsteile kostenlos erbringt, ist bei Verträgen mit Unternehmern jegliche Haftung
für diese Leistungsteile ausgeschlossen.

HAFTUNG BEI GEBRAUCHTEN WAREN

Bei gebrauchten Waren ist das Recht auf Gewährleistung gegenüber Unternehmern vollständig ausgeschlossen, gegenüber
Konsumenten ist die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr ab Übergabe begrenzt.

BEWEISLAST BEI UNTERNEHMERN

Eine Beweislastumkehr zu Lasten von BITAMIGOS ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.

NACHFRIST BEI UNTERNEHMERN

Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn dieser BITAMIGOS schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.

VERTRAGSRÜCKTRITT BEI UNTERNEHMERN

Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären.

 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

ANZUWENDENDES RECHT

Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und BITAMIGOS ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.

ZWINGENDES VERBRAUCHERRECHT

Sofern bei Verträgen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit von BITAMIGOS auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt.

UN-KAUFRECHT

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden auf Verträgen mit Unternehmern keine Anwendung.

VERTRAGS-ÖNORM

Sofern vertragliche ÖNORMEN nicht ausdrücklich vereinbart wurden, gelten diese auch nicht.

STREITSCHLICHTUNG BEI UNTERNEHMERN

Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit mit Unternehmern ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung des Schiedsgerichts Salzburg („Salzburger Regeln“) von einem nach diesen Regeln eingesetzten Schiedsgericht endgültig entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist die Stadt Salzburg. Das Schiedsgericht setzt sich aus einem Schiedsrichter zusammen. Es ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist deutsch.